Parkgebühr
Privatparkplatz gebührenpflichtig von 1. November bis 15. April
Montag bis Sonntag 8:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch 8:00 bis 22:00 Uhr. Außerhalb dieser Parkzeiten ist Parken verboten! Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden zur Anzeige gebracht bzw. kostenpflichtig abgeschleppt.
Das Parkticket (aktuell gültiger Preis siehe unter Liftpreise – Sonstiges) ist an den Parkautomaten vor Ort erhältlich. Bitte lege das Parkticket gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Wenn du eine Saisonkarte hast, benötigst du kein Parkticket aus dem Automaten. Dann lege deine Saisonkarte gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.
Bei Schiliftbetrieb ist die personenabhängige Bepreisung bereits durch das Lift- bzw. Tourengeherticket abgegolten und kein gesondertes Parkticket erforderlich.
Zwischen 16.4. und 31.10. wird bis auf Widerruf keine Parkgebühr eingehoben.